Dass politische Entscheidungsträger besonders reformfreudig sind, wenn sie meinen, die Reform sei kostenlos zu haben, ist bekannt. Dass die Kritiker der Reformen die Kosten eher höher als niedriger ansetzen liegt nahe.
Bemerkenswert ist an Füllers Bericht freilich, dass er folgendes behauptet:
Im Gutachten (hier als pdf) steht, es gebe kein einziges Kind mit Seh- oder Hörschwierigkeiten in der Gegend.Als Gegenbeweis gegen das genannte Gutachten führt er die Zählung einer Mutter an, wonach im Kreis Borken "fast 120 Kinder mit Seh- oder Hörschwierigkeiten" leben.
Dabei heißt es in diesem Gutachten:
Zusätzliche Kosten für die Schülerbeförderung haben dann insbesondere die Städte und Gemeinden zu tragen, die selbst nicht Träger einer Förderschule sind, also auch nicht durch die geringere Nachfrage nach Förderschulen entlastet werden. Diese Kommunen stehen – dies hat sich ebenfalls am Beispiel des Kreises Borken gezeigt – auch insgesamt vor neuen Aufgaben. Wenn Schüler, die bislang Förderschulen in benachbarten Städten besucht haben, in Zukunft wohnortnah in allgemeinen Schulen beschult werden, dann müssen die Wohngemeinden zukünftig mit den personellen, sächlichen und räumlichen Erfordernissen des Gemeinsamen Unterrichts befasst sein. (S.2)Es wird also gerade davon gesprochen, dass es die dort lebenden behinderten Kinder in Kommunen unterrichtet werden müssen, die bisher keine Förderschulen unterhalten.
Dass nach diesem Gutachten für den Kreis Borken dadurch 34 Millionen Investitionskosten entstehen würden, spricht dafür, dass sogar eine relativ hohe Zahl von Schülern gerechnet wird, die aufgrund der Inklusion umgeschult werden müssten.
Ergänzung vom 15.1.:
Entscheidung des Landessozialgerichts von NRW: Kommunen müssen die Inklusion mitfinanzieren (dpa 14.1.14)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen