Hiermit weise ich auf die folgende Artikelserie von News4Teachers. Das Bildungsmagazin hin:
1. Entrechtete Lehrer:: Wie das Beamtengesetz den Grundrechtsschutz seiner Staatsdiener einschränkt
2. Entrechtete Lehrer: Was das „besondere Gewaltverhältnis“ im Schuldienst bedeutet
4. Kommentar von „kanndochnichtwahrsein“: Entrechtete Lehrer: „Allein die Tatsache, dass wir hier nicht mit unseren Klarnamen schreiben (uns trauen zu schreiben), sagt viel aus!“
Interessant ist sie bestimmt für Lehrer, aber auch für die breitere Öffentlichkeit von Bedeutung.
Mein Kommentar:
Der Passus "Dies gilt nicht, wenn das dem Beamten aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder wenn das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt." hat für mich in meiner Amtszeit sichergestellt, dass ich mich in meiner Würde nicht verletzt fühlte.
Das mag mit den besonderen Verhältnissen (Zeit, Bundesland, Vorgesetzte, Schule, meine persönlichen Ansichten) in Zusammenhang stehen.
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