(dazu auf der Internetseite der Kommission)
Hier wird dramatisch deutlich, worin die große Gefahr des geplanten Freihandelsabkommens zwischen EU und USA liegt: in der Beseitigung des Einflusses demokratisch gewählter Gremien und der Bevölkerung auf wirtschaftspolitische Entscheidungen.
Wenn das Abkommen erst einmal geschlossen ist, können Konzerne von Staaten Milliardenbeträge einklagen, wenn diese neue Regelungen zum Umweltschutz einführen. Dagegen gibt es keine Berufung, denn die Entscheidung trifft kein Gericht, sondern eine internationale Kommission, die nicht rechenschaftspflichtig ist.
Geplant ist, die Beseitigung von Demokratie in allen Bereichen, die den Profit großer Konzerne schmälern könnten. (Stichwort: Investitionsschutzabkommen)
vgl. dazu:
- Sven Giegold aus der Faktion der Grünen im Europaparlament
- meine Beiträge zu Freihandelsabkommen in Fonty
- Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt / Bündnis kündigt Widerstand an
- Hinweis von Campact dazu:
Bevor das Bündnis „Stop TTIP“ die Zulassung der EBI beantragt hat, hat es ein Rechtsgutachten bei Professor Bernhard Kempen eingeholt. Kempen ist Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln. Sein Ergebnis: „Eine EBI mit dem Ziel, TTIP und CETA zu verhindern, ist rechtlich zulässig.“
Dass eine Bürgerinitiative im Sinne des Lissabonner Vertrages zulässig ist, kann mich freilich nicht beruhigen. Umso schlimmer ist es nämlich, wenn die Kommission sie zurückweist.
Der Konflikt geht jetzt nicht mehr allein und das TTIP, sondern zusätzlich allgemein um die demokratischen Einflussmöglichkeiten auf das Handeln der EU allgemein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen