Den gegenwärtigen Streik angestellter Lehrer nimmt Ferdinand Knauß in der Wirtschaftswoche vom 2.3.15 zum Anlass für den Beamtenstatus von Lehrern zu argumentieren.
Die hohen Verpflichtungen zu Pensionszahlungen, die die Länder vor sich her schieben, sprechen dagegen. Aber darüber lässt sich auch noch diskutieren. Es werden jedenfalls Gegenrechnungen aufgemacht, die mich nicht überzeugen, die zu widerlegen mir freilich das Zahlenmaterial fehlt.
Da ich mich immer wieder im - von mir vermuteten - Interesse der Schüler entschieden habe, in meinem Unterricht Fragen zu behandeln, die nicht im Sinne der Schulleitung oder der Schulaufsichtsbehörden waren, ich aber nicht besonders mutig bin, war ich froh, dass mein Beamtenstatus mir eine gewisse Absicherung gab.
Wenn ich den Druck, der in der "freien" Wirtschaft auf Angestellte ausgeübt wird, beobachte, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich unter einem solchen Druck nicht des öfteren mich gegen mein Gewissen dem Willen von Vorgesetzten gefügt hätte.
Die Gefahr, dass der Beamtenstatus dazu führen kann, dass ein gewisser Prozentsatz der Lehrer weniger Einsatz für die Schüler leistet, als sie es vor einem gesunden Gewissen verantworten können, will ich nicht ableugnen. Doch ist die Frage, ob der beim Angestelltenstatus wesentlich niedriger läge.
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3 Kommentare:
Beamtentum bei Lehrern hat fast nur Vorteile für die Schule, ja. Die Legitimation des Beamtenstaus halte ich allerdings für fragwürdig - hoheitliche Aufgaben? Wirklich? Dann dürfte es nur beamtete Lehrer geben.
Der eine Nachteil ist vielleicht der, dass der Beamtenstatus die falschen Leute anzieht. Und dann wäre es besser, bei allen sonstigen Vorteilen, ihn abzuschaffen.
Auf keinen Fall liegt der "Einsatz" bei angestellten Lehrkräften niedriger.
Grundbedürfnisse eines Staatswesens gehören in die öfentliche Hand.
Dazu gehören u. a. Mobilität, Kommunikation, Bildung. Hier hat der Liberalismus ohnehin schon viel Schaden angerichtet. Die Polizei vielleicht noch privatisieren, oder die Rechtssprechung? Die Verteidigung der Staatshoheit?
Nein.
Lehrkräfte gehören verbeamtet. Mit Restitutionspflicht und Streikrecht.
Leider habe ich die beiden obigen Kommentare erst etwas verspätet entdeckt, weil ich nicht ins Internet kam.
Meine Entschuldigung, die ich geschrieben hatte, kommt jetzt ein paar Tage später, weil ich nicht dazu kam, sie abzuschicken. In zwei Tagen gehe ich kurzzeitig wieder ins Krankenhaus. Ich bitte also Verzögerungen zu entschuldigen.
Ich halte die Kommentare beide für gut begründet. Bei beiden überwiegt die Argumentation zugunsten des Beamtentums. Ob es die falschen Leute anzieht? Das müsste man prüfen, so lange beide Möglichkeiten nebeneinander bestehen. Freilich, was sollen die Kriterien sein?
Das wäre Anlass für eine Blogparade: Was sind die wichtigsten Eigenschaften eines guten Lehrers? Hattie allein gibt noch keine zwingende Antwort (u.a. Methodenprobleme). Wir werden eine Vielzahl von Antworten geben, aus denen sich aber vielleicht ein Kern herausschälrn lässt.
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