1.5.16

Ist das erlaubt? Darf das sein?

"Unser zehnjähriger Sohn besucht die fünfte Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Seit dem zweiten Halbjahr hat er an einem Tag durchgehend acht Stunden Unterricht: bis 13:15 Uhr im Klassenzimmer, ab 13:30 Uhr noch zwei Stunden Sport. Da der Sportunterricht pünktlich beginnen soll, bleibt den Kindern nach Ortswechsel und Umziehen kaum Zeit, etwas zu essen."  (Süddeutsche Zeitung 28.4.16)

Nach der Gesetzeslage ist es - wie die Süddeutsche Zeitung es vorträgt - offenbar nicht verboten, und allgemein gibt es gute Gründe, den Schulen möglichst viel Autonomie für die Anpassung an die lokalen Gegebenheiten zu geben. 

Meine Position ist freilich: Es mag erlaubt sein; aber es darf nicht sein. Wenn die Gesetzeslage zu solchen Regelungen führt, dann muss das Gesetz geändert werden.

Denn es kann zwar sein, dass wegen des Busfahrplans die Schule genötigt ist, eine solche Entscheidung zu treffen; aber dann muss eine Regelung her, dass in sich in solchen Fällen der Busfahrplan nach den Bedürfnissen der Schule zu richten hat. Oder aber die Schule dürfte sich wegen dieses Busfahrplans nicht für G8 entscheiden. 

Dass ich so klar dazu Position beziehen kann, liegt allerdings auch daran, dass ich der festen Überzeugung bin, dass auf die Gesamtschulzeit gerechnet ein oder zwei Stunden weniger für alle Fächer zusammen keinen entscheidenden Einfluss auf den Lernerfolg haben. Der Nachteil, der durch die Überlastung entsteht, hebt nämlich den Vorzug der Mehrstunden auf.
Zwar trete ich für G9 ein, weil dann mehr Zeit für individuelles Engagement in schulische Aktivitäten wie Schülervertretung, Chor, Orchester, sportliche Aktivitäten usw. bleibt. Aber wenn man unbedingt G8 anbieten will, dann ist eine zu hohe Belastung an einzelnen Tagen schädlicher als eine etwas größere Kürzung am Curriculum.

Keine Kommentare: