"Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o.ä. erbracht werden" (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72).
Wer's noch nicht wusste, braucht erst jetzt Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen einzustellen. Dank für die Information an den Lehrerfreund.
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