24.7.13

Einsatz von Sozialen Netzwerken durch Lehrer in Baden-Württemberg

Der Einsatz von "Sozialen Netzwerken" an Schulen
Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zum Einsatz von „Sozialen Netzwerken“ an Schulen.

Dass in Sozialen Netzwerken keine personenbezogenen Daten von Schülern verarbeitet werden sollen, scheint mir aus datenschutzrechtlichen Gründen sinnvoll. Merkwürdig wird es, wenn über soziale Netzwerke keine Unterrichtsmaterialien ausgetauscht werden sollen.
Dass mithilfe von 140 Zeichen bei Twitter keine Tests und Arbeitsblätter ausgetauscht werden können, versteht sich von selbst. Wenn aber auch keine Informationen über den Fundort von Unterrichtsmaterialien ausgetauscht werden dürfen, dann wird die Nutzung von Twitter zumindest für Politiklehrer obsolet. Denn wie will man privat politische Informationen austauschen, ohne in Gefahr zu geraten, damit auch mögliches Unterrichtsmaterial auszutauschen? Wenn man aber das soziale Netzwerk weder für schulische noch für nahe liegende private Zwecke nutzen darf, woher soll man dann die Informationen beziehen, die einen befähigen, über Nutzen und Gefahren der sozialen Netzwerke zu unterrichten und dabei glaubwürdig zu sein?

Nach allem, was ich beobachte und mir sagen lasse, gehen viele Erwachsene, also auch Lehrer, sträflich leichtsinnig mit privaten Informationen, gelegentlich wohl auch über Schüler, um. Ein generelles Verbot des beruflichen Umgangs mit sozialen Netzwerken bei gleichzeitiger Verpflichtung, über sie zu unterrichten, scheint mir doch ein arger Schildbürgerstreich.

Entmündigung des Bürgers allenthalben: Lass dich unbesorgt ausspähen und deine verschlüsselten Mails entschlüsseln lassen, aber hüte dich, dir ein eigenes Urteil zu bilden über Gegentände, zu denen du Unterricht halten sollst.

Zur Situation in anderen Bundesländern sieh Soziale Medien in Schulen: Länder verordnen Lehrern Facebook-Schranken Spiegel online, 24.7.13



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