"[...] Gestützt auf diese Erkenntnis und auf die Tatsache, dass Planen und Reflektieren zu den Dispositionen und Bedürfnissen des Menschen gehören, sollten bei der Auflistung von Grundrechten neue Prioritäten gesetzt werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte entstand entsprechend dem historischen Entstehungskontext in der Tradition der Aufklärung auf philosophischer, idealistischer Basis. Sie stützte sich nicht auf ein wissenschaftlich abgesichertes, kohärentes Menschenbild, aus dem sich logisch ableitbare Handlungsempfehlungen aussprechen lassen. Die Artikel scheinen ihre Reihenfolge und ihre Unterteilung vielfach dem Zufall zu verdanken. Die zentralen Begriffe, allen voran „die Menschenwürde“, oder „die Freiheit“ sind unscharf und lassen großen Spielraum für philosophisch oder theologisch geprägte Interpretationen.
Daher sollte bei der Auflistung von Menschenrechten direkt an die Konstitution des Menschen und an seine Bedürfnisse angeknüpft werden.
Es werden Forderungen an die politischen Verantwortlichen gestellt. Diese verändern radikal den Blick auf die Welt.
Unter den einzelnen Artikeln stehen die Artikel aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die sich zur entsprechenden Thematik einordnen lassen.
Präambel:GlückZiel aller Maßnahmen weltweit ist die Schaffung von Strukturen (wirtschaftlichen, politischen, ethischen), die für ein Mehr an Entfaltung für die Natur und an Glück* für alle Lebewesen sorgen. Die nachfolgenden Artikel bilden dazu Voraussetzungen.
Allg. Erklärung: Fehlanzeige
Artikel 1: Denken
Zentrales Grundbedürfnis des Menschen ist das Denken (Informationsverarbeitung und Konzeptualisierung).
Es müssen alle Bedingungen geschaffen werden, damit alle Menschen Zugang zu Informationen und zur Möglichkeit der Konzeptualisierung erhalten. Optimales Denken setzt die optimale Realisierung der Artikel 2 bis 6 voraus.
Es müssen alle Bedingungen geschaffen werden, damit alle Menschen Zugang zu Informationen und zur Möglichkeit der Konzeptualisierung erhalten. Optimales Denken setzt die optimale Realisierung der Artikel 2 bis 6 voraus.
Allg. Erklärung: Artikel 18, 19, 26, 27
Artikel 2: Gesundheit
Alle Maßnahmen werden weltweit getroffen, damit Lebewesen ihre physiologischen Bedürfnisse befriedigen können. Dies schließt auch das Bedürfnis nach Sexualität ein. Mit der Natur als Reservoir wird sorgfältig und schonend umgegangen.
Allg. Erklärung: Artikel 24, 25
Artikel 3: Sicherheit
Es wird weltweit angestrebt, Strukturen zu schaffen, die ein Maximum an Sicherheit für alle Lebewesen sorgen. Mit der Natur wird in diesem Zusammenhang schonend umgegangen.
Allg. Erklärung: Artikel 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 17, 22, 28
Artikel 4: Soziale Einbindung
Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen sich in einem sozial stützenden Umfeld bewegen. Es sollen Strukturen geschaffen werden, die Selbstverwirklichung sozial unterstützen.
Allg. Erklärung: Artikel 1, 16, 20, 22, 25, 26, 27
Artikel 5: Selbstverwirklichung und Partizipation
Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen alle ihre Potenziale zur Entfaltung bringen. Dabei wird schonend mit der Natur umgegangen. Da die Entfaltung des Einzelnen nur im Rahmen der ihn umgebenden Strukturen erfolgen kann, muss die Möglichkeit bestehen, Einfluss auf diese Strukturen zu nehmen, also zu partizipieren. Die Gesellschaft ist zur Optimierung darauf angewiesen, dass möglichst viele ihre intellektuellen, emotionalen und materiellen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen.
Allg. Erklärung: Artikel 12, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27
Artikel 6: Sinn
Es wird weltweit dafür gesorgt, dass Lebewesen ihr Leben als sinnvoll und befriedigend empfinden.
Allg. Erklärung: Fehlanzeige
Einen Vorteil dieser Neuformulierung der Menschenrechte sehe ich in ihrer Operationalisierbarkeit.
Während „die Menschenwürde“ oder die „Freiheit“ wegen ihrer Abstraktheit schwer direkt einklagbar sind, lässt sich das „Recht auf gute Denkbedingungen“ leichter konkretisieren [...] (Jean-Pol Martin: Wir brauchen neue Menschenrechte!)