Der „Rheinischen Post“ liegt ein Brief vor, in dem die Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde die Schulträger auffordert
dem gemeinsamen Unterricht generell zuzustimmen, um „Verwaltungsaufwand“ zu begrenzen.
Es geht dabei um die besonders förderungsbedürftige[n] Kinder der Bereiche Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Schließlich, so heißt es in dem Brief, sei für diese Kinder „in der Regel zusätzliche sächliche oder personale Ausstattung nicht vonnöten“. (Wirtschaftswoche 27.11.14)
Kinder mit Downsyndrom am Gymnasium, ZEIT, 24.7.14, S.59
Zu beachten ist in den Berichten, wie positiv die Erfahrungen gesehen werden und wie viele zusätzliche Lehrerstunden eingeplant werden.
Hervorragende Ergebnisse bei Inklusion mit 8 Betreuern für eine Klasse mit unterschiedlichsten Handicaps in der Schule Berg Fidel in Münster (Youtube) [Inklusion – Revolution mit Ansage, Magazin Schule]
Wo auf die notwendigen Voraussetzungen für solchen Unterricht nicht geachtet wird, sieht es anders aus:
Bereits mehr als die Hälfte aller Schüler mit Förderbedarf lernen an Regelschulen. [...] Fragt man dort Lehrer nach Inklusion, so erzählen sie vom „ganz normalen Wahnsinn“. Jedenfalls wenn sie nicht gerade an einer Modellschule arbeiten. So kann der Inklusionsalltag auch aussehen: Ein todkranker Schüler erhält von der Mutter regelmäßig Infusionen im Kopierraum nebenan. Ein zweiter rastet gern aus. Ein dritter macht ständig nervtötende Geräusche mit dem Mund. Ein vierter ist Autist. Ein fünfter hat Eltern, die sich dauernd bei der Schulleitung beschweren, dass die Klasse im Stoff so weit hinterherhinkt. Verständlich, dass der Lehrer „komplett am Rad dreht“. Unter seinen restlichen Schülern haben zwei Legasthenie, mindestens einer ADHS. Die Kinder gibt es nämlich auch noch: die mit zum Teil erheblichen Problemen, aber ohne ausgewiesenen Förderbedarf. (Inklusion – Revolution mit Ansage)