9.10.11

Abschied von den Menschenrechten?

DEM STAAT IST ERLAUBT, COMPUTER ZU ÜBERWACHEN UND AUSZUSPÄHEN.

Das ist - in engen Grenzen - vom Bundesverfassungsgericht abgesichertes staatliches Recht.
Die Würde des Menschen ist durch staatlich produzierte Programme zu beseitigen. Das ist nach Analyse des Chaos Computer Clubs das Ergebnis einer Untersuchung der bundesdeutschen Überwachungssoftware.

Denn jeder - das besagt das Untersuchungsergebnis -, der das dafür notwendige Know-how  hat, kann auf den Computer eines gesetzestreuen Bürgers Beweismaterial laden, das ihn schwerster Straftaten überführt.
Damit besteht für einen verantwortungsvollen Richter nur noch die Alternative, jedes per Computerüberwachung festgestellte Beweismaterial unabhängig von der Glaubwürdigkeit des Angeklagten zu akzeptieren oder gar keines mehr. Die Ergebnisse solcher Überwachung werden somit entweder vollständig gerichtsuntauglich oder sie können jedes Opfer eines solchen Computerangriffs zum öffentlichen Verbrecher machen, ohne jede Chance auf Rehabilitation.
Was Strauss-Khan passiert ist, droht künftig also jedem von uns. Die Unsicherheit der Öffentlichkeit, ob es sich um Verbrecher oder Opfer handelt, ist für den Rest seines Lebens nicht mehr auszuräumen.

Wird es dem Staat nach dieser Analyse noch möglich sein, das Vertrauen in ihn wieder herzustellen?

Die Hintergründe und Zusammenhänge werden bald ausführlich behandelt werden, daher zunächst nur zwei Links.: 1 und 2

Nachtrag vom 10.10.:

Der Staatstrojaner wurde vom LKA Bayern verwendet. Von wem sonst ist noch unklar.
Zur Analyse des Trojaners (pdf)

Linkhinweise von Antonie:


Trojanererläuterungen von faz.net

100x eingesetzt


Staatstrojaner in 3 Minuten-Video erklärt...
aus Caschys-Blog

und Hintergrundartikel aus Spiegel-Online

Artikel und Video aus WDR

sowie einen Artikel von Schieb

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