2.11.11

HKM Kurzmeldung

Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) und das Hessische Kultusministerium (HKM) schließen eine Rahmenvereinbarung, teilt das HKM in einer Presseinformation mit. Mehr nicht.
Wer wird schon die Sätze "Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt und trägt zur Stärkung beider Partner bei. Gemeinsam gilt es nun, Synergien zu schaffen und neue medien­pädagogische Angebote zur Medienbildung im schulischen Bereich zu etablieren.“" als Information betrachten.
Kein Wort zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urh (Pdf), auch unter den Stichworten Schnüffelsoftware und Schultrojaner gehandelt.
Unter Medienkompetenz versteht das HKM offenbar Nichtinformation.
Ob die LPR Hessen das auch so sieht, kann man bei Annette Schriefers Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien erfragen.

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